BAK - Bundesamt für Kultur
Der wichtigste Partner für das tipilager-ch.
Jugendförderung
Das fehlen einer gesamtschweizerischen Jugendpolitik veranlasste die
Regierung, ein Bundesgesetz zur Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit zu
erarbeiten, welches 1989 vom Parlament angenommen wurde. Dieses Gesetz geht vom
Grundsatz einer aktiven Mitarbeit der Jugendlichen aus, mit dem Ziel, ihnen die
Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern.
Die Jugendlichen können ihre Tätigkeiten in den Bereichen Freizeit, Sport,
Gesundheit und Umwelt, soziale Angelegenheiten, Jugendaustausch usw. ausüben.
Aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage und mittels eines jährlich vom Parlament
zu genehmigenden Kredits werden insbesondere nationale Jugendverbände sowie
Jugendleiterausbildungskurse und Einzelprojekte unterstützt.
Der Bund unterstützt auch die alljährlich stattfindende Jugendsession in den
eidgenössischen Räten, welche die Jugendlichen zu einer aktiven Beteiligung am
politischen Leben ermuntern will.
Jugendförderungsgesetz
Das Jugendförderungsgesetz (JFG) vom 6.November 1989 unterstützt die
ausserschulische Jugendarbeit auf nationaler Ebene. Diese vermittelt Kindern und
Jugendlichen Gelegenheit zur Persönlichkeitsentfaltung und Wahrnehmung
staatspolitischer und sozialer Verantwortung durch aktive Mitarbeit in
Jugendorganisationen, beispielsweise durch Übernahme von leitenden, betreuenden
oder beratenden Funktionen. Das JFG sieht drei Finanzierungsarten vor:
Jahrespauschalen, Beiträge an Jugendleiterausbildungen und Unterstützung für
Projekte. Es werden jährlich rund 30 Einzelprojekte gefördert. Das tipilager-ch
profitiert von einer Jahrespauschale. Diese wird mit einem umfangreichen
Formularbogen ermittelt und stützt sich auf die Durchschnittswerte der letzten
drei Eingabejahre ab. Eine wichtige Rolle bei der Gestaltung, Wertung und
Auswertung dieser Fragebogen spielt die SAJV - Schweizerische
Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände! Nur dank diesen Beiträgen ist es
möglich, dass das tipilager-ch jeden bereits bezahlten Platz im Lager mit
durchschnittlich weiteren 20. - bis 30. - CHF unterstützt, um die Budgetvorgaben
erfüllen zu können!
Jugendleiterkurse
Nach einer anfänglichen Prüfung des Ausbildungsangebots trifft das BAK mit
den verschiedenen Organisationen Vereinbarungen. Anschliessend werden die Kurse
fortlaufend unterstützt. Gegenwärtig profitieren rund dreissig Organisationen
von einer Unterstützung im Jugendleiterbereich. Die aktuellen Zahlen der
Unterstützungsbeiträge werden im jeweiligen Jahresbericht des
BAK veröffentlicht.
Informationen
Dienst für Jugendfragen
Marco Stricker marco.stricker@bak.admin.ch
Nicolas Mathieu nicolas.mathieu@bak.admin.ch
Tel 031/322 79 80
Fax 031/322 92 73
http://www.bak.admin.ch
http://www.jugendsession.ch
http://www.younet.ch
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